Henking, T.: Das Konzept der offenen Türen – offen und doch geschlossen? – Einzelartikel aus R&P 2/2017

Psychiatrien, die mit offenen Türen arbeiten, stehen vor einigen rechtlichen Fragen. Hierzu gehört die Frage, ob eine Unterbrin- gung trotz der geöffneten Türen vorliegt. Zudem ist das Haf- tungsrisiko zu bewerten. Insbesondere im Hinblick auf den engen Unterbringungsbegriff erweist sich die Beantwortung der Fragen als diffizil. Eine Unterbringung wird bei Beachtung einzelner An- forderungen auch bei offenen Türen für möglich angesehen.