Heinhold, H.: Maßregelreform und Ausländerrecht – Einzelartikel aus R&P 4/2006

Die Bundesregierung hat am 31.03.2006 einen Gesetzesentwurf zur Reform des Maßregelrechts vorgelegt. Anlass ist die Behauptung, in vielen Bundesländern seien die Einrichtungen des Maßregelvollzugs an der Grenze der Aufnahmekapazität angelangt. Um die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten zielgerichteter nutzen zu können, ist unter anderem die Veränderung der Vollstreckungsreihenfolge vorgesehen – längere Strafen sollen regelmäßig vor der Maßregel (§ 64 StGB) vollstreckt werden. Generell ist dies für Ausländer geplant, bei denen die Beendigung des Aufenthalts in Deutschland in naher Zukunft zu erwarten ist. Dieses Vorhaben wird als mit dem Gleichheitsgebot unvereinbar kritisiert. Es benachteiligt Ausländer, die schon jetzt unterrepräsentiert sind. Für EU-Bürger und deren Familienangehörige dürfte es zudem nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht leer laufen. Da eine Ausweisung oft von der Prognose des künftigen Verhaltens abhängt, schafft die Verweigerung der Therapie in diesen Fällen erst die Voraussetzungen für die Ausweisung. ...