Crefeld, W.: Zur heilkundlichen Tätigkeit von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen in psychiatrischen Institutionen – Einzelartikel aus R&P 3/2007
Die Aufgaben von Sozialarbeitern in psychiatrischen und suchttherapeutischen Kliniken oder Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation sowie als Erbringer der Soziotherapie nach § 37 a SGB V sind in der Regel nicht fürsorgerischer, sondern heilkundlich-therapeutischer Natur. Dennoch fehlt bis heute eine heilberufsrechtliche Festlegung ihrer Qualifikation und ein Schutz der Berufsbezeichnung, wie dies für die im Gesundheitswesen tätigen Fachberufe im Interesse der Strukturqualität der Krankenbehandlung als Norm gilt. Im Interesse eines klaren Qualifikationsprofils sozialtherapeutisch tätiger Sozialarbeiter ist eine Regelung der Qualifikation zum sozialarbeiterischen Sozialtherapeuten gemäß Art. 74 Abs. 1 Pkt. 19 GG notwendig. ...