Blees, Konrad, Opitz-Welke: Einsatz von Cannabis zur Verbesserung der Therapieadhärenz gegenüber einer antipsychotischen Therapie – Einzelartikel aus R&P 1/2024

Mit der fortschreitenden Etablierung von Cannabisarzneimitteln und den Plänen der Bundesregierung zur Legalisierung rückt die Thematik zunehmend in den Fokus von inhaftierten Patient:innen, insbesondere bei einer bestehenden Cannabisabhängigkeit. Dabei werden auch immer wieder Parallelen zur Opioidsubstitution gezogen.
Im Zeitraum zwischen Juli 2021 und Mai 2023 erhielten fünf männliche Patienten der psychiatrischen Abteilung des Justizvollzugkrankenhauses Berlins mit einer vorbestehenden Cannabisabhängigkeit zur Verbesserung der Therapieadhärenz Tetrahydrocannabinol (Dronabinol), wovon wir zwei in Fallvignetten vorstellen.
Unter der additiven Gabe von niedrig dosiertem Dronabinol gelang uns bei allen Patienten die Etablierung einer adäquaten psychopharmakologischen und in einem Fall antiretroviralen Medikation, worunter sich eine wesentliche Besserung der Psychopathologie zeigte.
Wir konnten zeigen, dass der Einsatz von Dronabinol bei Inhaftierten mit psychiatrischen Erkrankungen im Einzelfall die Therapieadhärenz erhöhen kann. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Cannabisarzneimitteln in der Psychiatrie mit Risiken verbunden ist und streng kontrolliert werden sollte.
Schlüsselwörter: Cannabisabhängigkeit, Gefängnis, psychische Erkrankungen, Schizophrenie, Tetrahydrocannabinol