Suchtkranke (§ 64 StGB)

    Berthold, Randzio, Quade, Riedemann: Zunahme an Untergebrachten mit schwerwiegenden BtMG-Delikten in den Entziehungsanstalten – Einzelartikel aus R&P 3/2023

    Berthold, Randzio, Quade, Riedemann: Zunahme an Untergebrachten mit schwerwiegenden BtMG-Delikten in den Entziehungsanstalten – Einzelartikel aus R&P 3/2023

    Ein Blick auf Veränderungen und Unterschiede der Patientenpopulation Neben dem allgemeinen Anstieg der Gesamtbelegungszahlen in den forensischen Kliniken nach § 64 StGB ist auch eine stetige Zunahme an Untergebrachten mit einem BtMG-Delikt in den Entziehungsanstalten zu beobachten. Die in den Kliniken Tätigen nehmen systematische Unterschiede in sozialen, kognitiven und störungsbezogenen Faktoren zwischen den Patienten mit […]
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    Beitrag (1970)
    9,99 

    Recht & Psychiatrie 3/2023

    Recht & Psychiatrie 3/2023

    Entziehungsanstalten – Risikofaktoren im Maßregelvollzug gem. § 64 StGB – Forensifizierung
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    Zeitschriftenheft

    Recht & Psychiatrie 3/2023 komplett

    Recht & Psychiatrie 3/2023 komplett

    Der erste Beitrag von Berthold, Randzio, Quade, Riedemann widmet sich der Zunahme an Untergebrachten mit schwerwiegenden BtMG-Delikten in den Entziehungsanstalten. Neben dem allgemeinen Anstieg der Gesamtbelegungszahlen in den forensischen Kliniken nach § 64 StGB sei auch eine stetige Zunahme an Untergebrachten mit einem BtMG-Delikt in den Entziehungsanstalten zu beobachten. In der Untersuchung wurde eine statistische […]
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    Beitrag (1970)
    22,00 

    Wienberg, G.; Wittmann, B.; Hollweg, T.: Ein Konzept für die Nachsorge von Patienten des Maßregelvollzugs nach § 64 StGB in Nordrhein-Westfalen – Einzelartikel aus R&P 3/2005

    Wienberg, G.; Wittmann, B.; Hollweg, T.: Ein Konzept für die Nachsorge von Patienten des Maßregelvollzugs nach § 64 StGB in Nordrhein-Westfalen – Einzelartikel aus R&P 3/2005

    Eine strukturierte ambulante Versorgung von (bedingt) entlassenen suchtkranken Maßregelvollzugspatienten (§ 64 StGB) gibt es mit wenigen Ausnahmen in Deutschland bislang nicht. Es wird die Rehabilitations- und Nachsorgekonzeption des zukünftigen Trägers der Entziehungsanstalt in Duisburg vorgestellt, deren Umsetzung zur Verhinderung von Delikt- und Suchtrückfälle nach Entlassung beitragen soll. Dabei wird auf die vom Land NRW geschaffenen […]
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    Beitrag (2005)
    9,99