Der erste Beitrag von Berthold, Randzio, Quade, Riedemann widmet sich der Zunahme an Untergebrachten mit schwerwiegenden BtMG-Delikten in den Entziehungsanstalten. Neben dem allgemeinen Anstieg der Gesamtbelegungszahlen in den forensischen Kliniken nach § 64 StGB sei auch eine stetige Zunahme an Untergebrachten mit einem BtMG-Delikt in den Entziehungsanstalten zu beobachten. In der Untersuchung wurde eine statistische Auswertung von Daten der Stichtagserhebung 2022 (N = 1625) vorgenommen. Danach wurde deutlich, dass Patienten mit einem Delikt nach BtMG und Parallelstrafe ab fünf Jahren in vielen der untersuchten anamnestischen Variablen signifikant günstigere Werte aufweisen. Zudem werden sie im Therapiealltag als angepasster wahrgenommen und erhalten häufiger eine positive Entlassungsempfehlung im Vergleich zu der restlichen Patientenstichprobe. Die Autoren vermuten, das aktuelle strukturelle Schwierigkeiten vieler Kliniken, wie Personalmangel und Überbelegungen, die Behandlung strukturschwacher und schwer suchtkranker Patienten weiter verschlechtern könnte.