Putkonen, H.: Gesetzliche Grundlagen psychiatrischer Zwangsmaßnahmen in Finnland – Einzelartikel aus R&P 4/2005

In Finnland sind die Unterbringung und Versorgung psychisch Kranker im Psychiatriegesetz und in der Psychiatrieverordnung geregelt. Die dort festgelegten Prinzipien gelten auch für psychisch kranke Straffällige. Weitere einschlägige Regelungen finden sich im Strafrecht, dem Gesetz für staatliche psychiatrische Krankenhäuser, dem Gesetz zur Fürsorge Abhängigkeitskranker sowie im Vormundschaftsgesetz. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales ist federführend in der Entwicklung und Qualitätssicherung der psychiatrischen Versorgung sowie der Überwachung der darin Tätigen. Zwangsunterbringungen und -behandlungen bedürfen der Begutachtung durch drei Ärzte, aber keines Gerichtsbeschlusses. Betreuungsrechtliche Unterbringungen gibt es nicht. Zwangsmaßnahmen sind nur bei schweren psychiatrischen Erkrankungen möglich, in der Regel bei Psychosen, und werden regelmäßig überprüft. ...