Schepker, K.; Wulf, G.; Fegert, J.: »Praktisch unerziehbare« Kinder und Jugendliche gehören in eine »Bewahranstalt« – Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Nachkriegszeit – Einzelartikel aus SI 3/2019

»Praktisch unerziehbare« Kinder und Jugendliche gehören in eine »Bewahranstalt« Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Nachkriegszeit In der Nachkriegszeit wurden »schwierige Kinder« von Kinder- und Jugendpsychiatern als »praktisch unerziehbare« Minderwertige diagnostiziert und entsprechend von Jugendämtern und Gerichten in Bewahranstalten untergebracht. Seit der Weimarer Republik hatten sich führende Fachvertreter für den »effektiven Einsatz « von »öffentlichen Mitteln« eingesetzt. Bei »praktisch Unerziehbaren« konnte eingespart werden. Herr Wulf, ein ehemals Betroffener, der im Landtag von Schleswig- Holstein von seinen belastenden Erinnerungen an diese Zeit berichtet hat, und wir werden in diesem Beitrag versuchen, eine historische, eine kinder- und jugendpsychiatrisch fachliche und eine Bewertung aus Betroffenensicht gemeinsam vorzunehmen. ...