Maßregelvollzug in Baden-Württemberg und Bayern: Ein Ländervergleich von Patienten des § 64 StGB – Einzelartikel aus R&P 4/2018
Dargestellt werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei nach § 64 StGB untergebrachten Straftätern aus Baden-Württemberg und Bayern. Anhand von umfassenden Datensätzen wurden insgesamt 17 Variablen analysiert, darunter soziodemografische Angaben, Aspekte der Unterbringung im aktuellen Verfahren, die psychiatrische und kriminelle Vorgeschichte sowie die Entlassung aus dem Maßregelvollzug. 856 Patienten aus Baden-Württemberg und 803 aus Bayern wurden berücksichtigt. Einige Ergebnisse, z. B. hohe Erledigungsquoten bei Unterbringungen gemäß § 64 StGB im Allgemeinen, sind mit der bisherigen Forschung konsistent. Für die meisten Variablen wurden aber signifikante Unterschiede zwischen den Bundesländern festgestellt. Reliable und valide Aussagen zu möglichen Einflüssen bzw. Auswirkungen der Rechtssysteme für die Behandlung von psychisch kranken Rechtsbrechern sind nur über länderübergreifende Forschung möglich.