Marschner, R.: Krisenintervention und Recht – Einzelartikel aus R&P 2/2021
Die praktische Umsetzung eines Konzeptes der weitgehend gewaltfreien Psychiatrie (Zinkler & von Peter, 2019) hängt entscheidend davon ab, welche Alternativen zu einer Zwangsanwendung insbesondere in Form einer Unterbringung zur Verfügung stehen. Während einer Unterbringung kann es zu weiteren Zwangsmaßnahmen wie Zwangsbehandlung und/oder Fixierung kommen. Gerade im Fall von Selbst- oder Fremdgefährdung kann eine Unterbringung häufig durch Maßnahmen der Krisenintervention vermieden werden. Allerdings gibt es weder im Gesundheitsrecht noch im Sozialrecht ausreichende und aufeinander abgestimmte Regelungen, die Menschen in Krisen flächendeckend und rund um die Uhr Hilfen zur Verfügung stellen. Vielmehr hängt es von regionalen und strukturellen Gegebenheiten ab, ob im Krisenfall
ein Krisendienst bereitsteht, der Hilfen zur Überwindung der Krise und Vermeidung einer Unterbringung anbieten oder vermitteln kann. Damit wird gegen das Verfassungsgebot, Unterbringung und Zwang durch vorrangige Hilfen zu vermeiden, verstoßen.