Bernot: Nach der Reform ist vor der Reform – Menschenrechtliche Schlaglichter auf die Betreuungsrechtsreform – Einzelartikel aus R&P 3/2022
Bernot wirft unter dem Titel „Nach der Reform ist vor der Reform“ menschenrechtliche Schlaglichter auf die Betreuungsreform. Hierzu beleuchtet sie wesentliche Aspekte der Betreuungsreform aus der Sicht der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese stehe für einen Paradigmenwechsel: Menschen mit Behinderung sind keine Fürsorgeobjekte, sondern haben das gleiche Recht auf Selbstbestimmung. Die Reform schärfe den Erforderlichkeitsgrundsatz und stärke den Primat der Unterstützung. Es gebe aber dennoch weiterhin Regelungen im Betreuungsrecht, die nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar seien. Hierzu zählten alle Maßnahmen gegen den Willen der betroffenen Person. Auch das neu eingeführte Ehegattennotvertretungsrecht sei menschenrechtlich problematisch.