Marschner: Sozialrechtliche Ansprüche zur Vermeidung der Unterbringung – Einzelartikel aus R&P 1/2026
Unterbringungen im Maßregelvollzug oder in geschlossenen
Einrichtungen der Eingliederungshilfe könnten vermieden oder
verkürzt werden, wenn personenzentrierte offene Hilfen zur Verfügung
stehen würden. Diese fehlen aber in der Praxis, weil sie
mit höheren Kosten verbunden sind als die Unterbringung in
geschlossenen Einrichtungen. Dies widerspricht dem Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit, der Grundrechtseingriffe wie Freiheitsentziehungen
nur zulässt, wenn keine milderen Mittel zur Verfügung
stehen. Die sozialrechtlichen Möglichkeiten, insbesondere
im Recht der Eingliederungshilfe personenzentrierte personalintensive
Hilfen für Betroffene mit herausforderndem Verhalten
zu etablieren, werden diskutiert, und Wege aufgezeigt, wie diese
gerichtlich durchzusetzen sind.

