R&P 4/2026 komplett

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Im ersten Beitrag stellen Traub und Steinert die Frage danach, welcher Anteil von Tötungsdelikten in Deutschland von Menschen mit psychotischen Erkrankungen verursacht wird und ob es dabei Änderungen im Zeitverlauf gibt. Unter Auswertung der Daten der polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistik des statistischen Bundesamts mit den Neuanordnungen nach § 63 StGB wird deutlich, dass sich bis zu 80% dieser Fälle auf Personen mit psychotischen bzw. im engeren Sinn schizophrenen Störungen beziehen. Tötungsdelikte zwischen 2009 und 2021 bleiben gemäß dem ermittelten linearen Trend fast unverändert. Der geschätzte Anteil von Tätern mit psychotischen Störungen stieg währenddessen von 9 auf 16 Prozent. Insofern, so die Autoren, handelt es sich nicht um ein krankheitsspezifisches Merkmal, sondern das Ergebnis sei im Kontext einer relativ gewaltarmen Gesellschaft mit insgesamt abnehmender Gewalt einzuordnen. Mögliche Gründe und methodische Limitationen werden am Ende des Aufsatzes diskutiert.
Pospelov/Franke/Konrad/Götzl/Pichlmeier/Hausam beschäftigen sich im zweiten Beitrag mit der Anordnungspraxis und den Ergebnissen von Kriseninterventionen gem. § 67h StGB im Maßregelvollzug. Analysiert werden Anordnungspraxis und Verläufe der Krisenintervention des Maßregelvollzugs im Freistaat Sachsen. Auf Grundlage einer retrospektiven Aktenanalyse von 119 auswertbaren zwischen 2007 und 2021 angeordneten Kriseninterventionen werden Häufigkeiten, Anordnungsgründe und Behandlungsschwerpunkte sowie kurz- und langfristige Verläufe untersucht. Festzustellen war, dass im Beobachtungszeitraum die Anzahl der Kriseninterventionen zunahm, wobei diese bei Unterbringungen gem. § 63 StGB tendenziell häufiger angeordnet wurden. Vorrangige klinische Anordnungsgründe waren Verschlechterungen der Grunderkrankung und risikorelevanter Suchtmittelkonsum. Kurzfristig erfolgte in der Mehrheit der Fälle kein unmittelbarer Widerruf. Langfristig relativierte sich dieser Effekt im weiteren Verlauf der Führungsaufsicht. Die Autoren kommen zu der Einschätzung, dass die Krisenintervention gem. § 67h StGB ein geeignetes Instrument zur kurzfristigen Stabilisierung und zum situativen Risikomanagement darstellt.
Im dritten Beitrag stellen Gies, Harrendorf, Orlob, Ehmke und Fleßa die Ergebnisse einer Befragung in Neustadt in Holstein zur Arbeitszufriedenheit von Mitarbeiter*innen der allgemeinen und der forensischen Psychiatrie vor. Mithilfe eines standardisierten Onlinefragebogens wurden alle Mitarbeiter*innen mit Patient*innenkontakt des AMEOS Klinikums für Psychiatrie und Psychotherapie sowie des AMEOS Klinikums für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Neustadt in Holstein hinsichtlich verschiedener Aspekte ihrer Arbeitszufriedenheit befragt. In der vorliegenden Stichprobe ist der Mittelwert der Arbeitszufriedenheit bei den Mitarbeiter*innen der forensischen Psychiatrie höher als bei denen der allgemeinen Psychiatrie. Allerdings ist die Differenz statistisch nicht signifikant. Hinsichtlich einzelner Faktoren bestehen jedoch deutliche Unterschiede, die in dem Beitrag beleuchtet werden. Insgesamt zeigen die Ergebnisse der Befragung, dass insbesondere hinsichtlich der Anerkennung und des Gehaltes Handlungsbedarf besteht.
Im Diskussionsforum wird die Rede abgedruckt, die Bialas unter dem Titel „Wir Opfer“ auf dem „Randgruppenkrawall“ am Samstag, den 18. Juli 2026 gehalten hat. Zudem fordert Niederlohmann in seinem Diskussionsbeitrag „Grundrechtsschutz braucht Infrastruktur“ und setzt sich für eine implementierungssensible Rechtssteuerung in der Psychiatrie ein.