R&P 3/2020 komplett

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Der erste Beitrag von Steinböck widmet sich dem Maßregelvollzug in den Zeiten der Corona-Pandemie. Die Pandemie mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hat nicht nur schwere Einschnitte für das gesellschaftliche Leben und die somatische Medizin mit sich gebracht, sondern führt auch zu erheblichen Auswirkungen auf die Unterbringungsbedingungen im Maßregelvollzug. Im zweiten Aufsatz unter dem Titel »Probleme einer psychiatrischen Versorgung ohne Zwang: Krankenhaus oder Gefängnis« diskutieren Gahr/Spitzer Probleme eines psychiatrischen Versorgungskonzepts, das gänzlich auf die Anwendung von Zwang verzichtet, und setzen sich kritisch mit dem Beitrag von Zinkler/von Peter auseinander (R & P 2019, 37: 203-209). Dessecker untersucht in dem dritten Beitrag unter dem Titel »Rituelle Gewalt: Forschung und ihre Grenzen«, wie sich Berichte über rituelle Gewalt und ihre Veröffentlichungsformen in allgemeinere Diskurse über Gewalt und Kriminalität einordnen lassen. Der vierte Aufsatz von Schröder/Bezzel widmet sich dem Thema »Weisungen« und der Frage, wem welche Weisung erteilt wird. Diese wird durch Benennung kriminologischer und klinischer Faktoren der Weisungsvergabe bei bedingter Entlassung aus dem bayerischen Maßregelvollzug beantwortet. Im letzten Beitrag stellt Traub die Frage, ob Täter mit pädosexuellen Delikten psychisch gesünder werden. Anlass für diese Frage ist die Feststellung, dass die Anzahl der Neuanordnungen dieser Patienten in den § 63 StGB in Baden-Württemberg seit über zwanzig Jahren rückläufig ist. Über diese diversen Beiträge hinaus werden weitere Dokumente aus der einschlägigen Rechtsprechung veröffentlicht. Schließlich folgen Rezensionen und Veranstaltungshinweise.