Recht & Psychiatrie 3/2015

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Gerade fragt man sich, weshalb es um den Europarat so still geworden ist, kamen doch aus dieser Organisation immer wieder Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, da meldet sich die Parlamentarische Versammlung des Europarats mit einer radikalen Resolution zur Stärkung der Rechte von Transgender People und zum Schutz vor Diskriminierung. Die Entscheidung der betreffenden Person soll die Namensangabe und die Angabe des Geschlechts in offiziellen Dokumenten bestimmen. Friedemann Pfäfflin erläutert diese und andere weitgehende Aussagen dieser Resolution und bietet den Lesern eine deutsche Übersetzung. In der Umschau dieser Ausgabe von R&P ist das englische Original nachzulesen. Inwieweit Geschlechterstereotypen immer noch die Praxis in der Sozialarbeit bestimmen, zeigt die Untersuchung von Raadts-Misegaes. Es ergeben sich bei völlig identischer Faktenlage ganz unterschiedliche Einschätzungen und Entscheidungen im Umgangsrecht bei Kindern von psychisch Kranken, je nach dem, ob es sich um eine psychisch erkrankte Mutter oder einen erkrankten Vater handelt. Was geschieht mit psychisch kranken Rechtsbrechern, wenn nach der Entlassung in die Führungsaufsicht psychische Krisen auftreten? Steinböck und Schlie untersuchen die Wirkung der Änderung im Strafrecht aus dem Jahr 2007 mit der Möglichkeit einer kurzfristigen Wiederaufnahme nach § 67h StGB. In der Umschau kommentiert Henking die Eckpunkte der DGPPN zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung und Hoffmann reflektiert die derzeitige Praxis zum Freiheitsentzug in der Kinder- und Jugendhilfe. Wie immer werden zahlreiche weitere Dokumente aus der einschlägigen Rechtsprechung veröffentlicht.

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