Recht & Psychiatrie 2/2025

22,00 
DOI:
10.1486/rp-02-2025
Seiten:
74

Die neue R&P befasst sich mit der Doppelfunktion der Psychiatrie, mit der österreichischen Volksanwaltschaft und den neuesten Trends bei den Einweisungen nach § 126a StPO.
Simone Efkemann und ein Team von Erfahrenen, Forschenden und Angehörigen haben sich im Bochumer Forschungsprojet SALUS getroffen und intensiv über die Doppelfunktion der Psychiatrie hinsichtlich Unterstützung, Behandlung, Kontrolle und Schutz ausgetauscht. Die Gegensätze werden dabei deutlich und bleiben auch bei individueller Betrachtungsweise kontrovers.
Dazu passt es gut, einen Blick auf die Arbeit der Volksanwaltschaft in Österreich zu werfen, die über eine Menge an Kompetenzen verfügt. Sie erfüllt dabei zum einen die Aufgabe einer unabhängigen Beschwerdeinstanz mit Sprechstunden in den Kliniken der Allgemeinpsychiatrie, der forensischen Psychiatrie und im Justizvollzug. Zum anderen liegt bei der Volksanwaltschaft die nationale Prävention von Folter und anderen unwürdigen Behandlungen oder Strafen nach den Vereinbarungen im Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention (OPCAT). Peter Kastner berichtet darüber.
Die Wechselwirkungen zwischen forensischer Psychiatrie und Allgemeinpsychiatrie sind immer wieder Thema in der R&P. Dabei wurde u.a. darauf verwiesen, dass die Einweisungen nach § 126a StPO wegen unzureichender Präventionsarbeit in der Allgemeinpsychiatrie ansteigen würden. Joscha Behr und Kollegen zeigen nun, dass die Neuaufnahmen nach 126a StPO in den letzten Jahren in Berlin gar nicht signifikant angestiegen sind, allerdings resultieren aus diesen Einweisungen häufiger Anordnungen nach § 63 StGB. Gleichzeit wurden weniger Bewährungsentlassungen nach § 67b StGB gewährt.
Diskussionsforum in R&P Recht & Psychiatrie dient der Verständigung und dem Austausch zwischen den an der Schnittstelle von Recht und Psychiatrie tätigen Berufsgruppen. Als interdisziplinäres Diskussions- und Informationsforum für Mediziner:innen, Jurist:innen und Politik ist es ein Anliegen von Recht & Psychiatrie, das geltende Recht zu analysieren, kritisch zu begleiten und seine Weiterentwicklung voranzutreiben.
Im Interesse eines möglichst regen und lebendigen Austausches haben wir uns entschieden, den seit Langem etablierten Originalbeiträgen eine neue Rubrik – das Diskussionsforum (DF) – zur Seite zu stellen, in dem zukünftig kürzere Meinungsäußerungen, Diskussionsbeiträge und Kommentare zu den für das Verhältnis von Recht und Psychiatrie relevanten Themen veröffentlicht werden können. In den Beiträgen zum Diskussionsforum können Autor:innen ihre Position zu psychiatriepolitischen und rechtspolitischen Themen äußern.
Damit ihr Beitrag für eine Veröffentlichung im Diskussionsforum in Betracht kommt, sind Autorinnen und Autoren gehalten einige Vorgaben einzuhalten:
  • Die Beiträge sollen keine unveröffentlichten oder Originaldaten enthalten,
  • die vorgetragenen Argumente müssen durch Belege gestützt werden und mit wissenschaftlichen Quellenangaben versehen sein,
  • sie sollen zu sachlich-konstruktiven Diskussionen anregen.
    Beiträge zum Diskussionsforum dürfen max. 12.500 Zeichen (einschl. Leerzeichen = 2 Druckseiten) umfassen und sollten sich an folgendem Format orientieren: (1) Einleitung, (2) für das Thema relevante Unterabschnitte, (3) Diskussion. Für die Quellenangaben gelten die Hinweise für Autor:innen. Eine Zusammenfassung bzw. ein englisches Abstract sind nicht erforderlich. Die Entscheidung über die Veröffentlichung trifft die Redaktion.

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