Recht & Psychiatrie 2/2025

22,00 
DOI:
10.1486/rp-02-2025
Seiten:
74

Die neue R&P befasst sich mit der Doppelfunktion der Psychiatrie, mit der österreichischen Volksanwaltschaft und den neuesten Trends bei den Einweisungen nach § 126a StPO. Simone Efkemann und ein Team von Erfahrenen, Forschenden und Angehörigen haben sich im Bochumer Forschungsprojet SALUS getroffen und intensiv über die Doppelfunktion der Psychiatrie hinsichtlich Unterstützung, Behandlung, Kontrolle und Schutz ausgetauscht. Die Gegensätze werden dabei deutlich und bleiben auch bei individueller Betrachtungsweise kontrovers. Dazu passt es gut, einen Blick auf die Arbeit der Volksanwaltschaft in Österreich zu werfen, die über eine Menge an Kompetenzen verfügt. Sie erfüllt dabei zum einen die Aufgabe einer unabhängigen Beschwerdeinstanz mit Sprechstunden in den Kliniken der Allgemeinpsychiatrie, der forensischen Psychiatrie und im Justizvollzug. Zum anderen liegt bei der Volksanwaltschaft die nationale Prävention von Folter und anderen unwürdigen Behandlungen oder Strafen nach den Vereinbarungen im Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention (OPCAT). Peter Kastner berichtet darüber. Die Wechselwirkungen zwischen forensischer Psychiatrie und Allgemeinpsychiatrie sind immer wieder Thema in der R&P. Dabei wurde u.a. darauf verwiesen, dass die Einweisungen nach § 126a StPO wegen unzureichender Präventionsarbeit in der Allgemeinpsychiatrie ansteigen würden. Joscha Behr und Kollegen zeigen nun, dass die Neuaufnahmen nach 126a StPO in den letzten Jahren in Berlin gar nicht signifikant angestiegen sind, allerdings resultieren aus diesen Einweisungen häufiger Anordnungen nach § 63 StGB. Gleichzeit wurden weniger Bewährungsentlassungen nach § 67b StGB gewährt.  

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