Recht & Psychiatrie 2/2012
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) befürchtet, dass nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung »Ärzte gezwungen werden behandelbaren Menschen wirksame Hilfe vorzuenthalten«. Psychisch kranke Menschen würden damit einem eigengesetzlich verlaufenden Krankheitsschicksal überlassen. Im Editorial des neuen Hefts von R&P wird hingegen argumentiert, dass engere Grenzen für eine Zwangsbehandlung das Vertrauen zwischen psychisch Kranken und ihren professionellen Helfern stärken und neue Chancen und Aufgaben für die Psychiatrie schaffen. Neue Aufgaben stellen sich für die Qualitätssicherung bei psychiatrischen Gutachten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren. Glocker, Gierlichs & Pfäfflin fanden, dass die Mehrzahl einer Stichprobe von 115 Gutachten nicht den Qualitätsstandards entsprach. Wodurch unterscheiden sich Patienten mit einer Persönlichkeitsstörung, die nach § 63 StGB untergebracht sind, von Menschen, die sich in der Sicherungsverwahrung befinden? Habermeyer, Mokros & Vohs fanden viele Gemeinsamkeiten aber auch Unterschiede bei kriminologischen Variablen und der Prävalenz von antisozialen Persönlichkeitsstörungen. Die Einrichtungen des Maßregelvollzugs haben zunehmend Probleme, die ihnen zugewiesenen Patienten unterzubringen: Gesetzliche Neuregelungen beim § 64 StGB haben nicht zu einer Entspannung dieser Situation beigetragen. Im Gegenteil: Schalast zeigt, dass sich die Anzahl der Einweisungen weiter erhöhen dürfte.
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