Recht & Psychiatrie 1/2015

19,90 

Gleichbehandlung vor dem Gesetz und die Beachtung der Grundrechte bleiben für psychisch Kranke in Deutschland dem Gestaltungsspielraum der Bundesländer überlassen. Die Ergebnisse der Novellierungen bei den Unterbringungs- bzw. Maßregelvollzugsgesetzen sollten den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung entsprechen. Rolf Marschner zeigt im Editorial der aktuellen R&P, an welchen Punkten das Psych-KG Baden-Württemberg dieses Ziel verfehlt. Rolf Grünebaum erläutert, wie die Regelungen für den Maßregelvollzug in Brandenburg an den Vorgaben des BVerfG vorbeigehen. Peter Lehmann wurde für seinen Einsatz für die Menschenrechte von psychisch Kranken im Jahr 2011 das Bundesverdienstkreuz verliehen. In dieser Ausgabe von R&P argumentiert er für eine ärztliche Ethik, die psychisch Kranke nicht anders als körperlich Kranke behandelt. Bei den Unterbringungsgesetzen der Länder, auch wenn sie novelliert werden, handelt es sich um Sonderrechte für psychisch Kranke. Lehmann hält Sonderrechte für verzichtbar und zeigt, wie die in BGB und StGB normierten Hilfspflichten genügen würden, um Leben und Gesundheit der Patienten zu schützen. Auch die Niederlande haben die Regelungen für den Umgang mit psychisch kranken Straftätern reformiert. Lindemann und van Toor informieren über den Umgang mit Beschuldigten, die eine Begutachtung verweigern, über die Höchstdauer der Unterbringung und Bestrebungen eine lebenslange Aufsicht von ehemaligen forensischen Patienten einzuführen. Querengässer und Kollegen haben untersucht, inwieweit das Behandlungsergebnis bei nach § 64 StGB untergebrachten Patienten von strukturellen Faktoren abhängt: welches Gericht einweist, welche Klinik den Patienten behandelt, welche Behörde die Unterbringung überwacht – diese Variablen bedingen einen Teil der Varianz. Theurer und Herbst schließlich erklären die Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung zur Anrechnung einer freiheitsentziehenden Maßregel auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen nach der Entscheidung des BVerfG. Wie immer werden zahlreiche Dokumente aus der einschlägigen Rechtsprechung veröffentlicht.

Preise

Um bei der Preisgestaltung fair zu bleiben und die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten und Bedarfe abzudecken, haben wir verschiedene Preise für Privatkunden, Institutionen, soziale Dienste und Firmen festgesetzt. Zudem gibt es ein Online-Abonnement mit Zugriff über eine registrierte IP-Adresse, einen Nummernkreis (vorwiegend bei Großinstitutionen) oder über einen Login mit Benutzernamen und Passwort.

Der Onlinezugang enthält den Zugriff auf alle Artikel des aktuellen Heftes und schließt auch die Nutzung des vollständigen Archivs der Zeitschrift mit ein.
Für Großkunden-Online Abonnements gelten diese Lizenzbestimmungen » (Link führt zum PDF Download der Lizenzbestimmungen).

Kündigungsfrist: jeweils zum 30.09. für das Folgejahr, Mindestlaufzeit 1 Jahr.

Preisliste

Abo abschließen

4 Ausgaben jährlich,
PRINT jeweils zur Quartalsmitte,
ONLINE ca. drei Wochen vor Erscheinen
ISSN Print 0724-2247

Über den folgenden Link gelangen Sie zum Testabonnement, zu einem dauerhaften Abonnement oder einer Einzelheftbestellung über das untenstehende Auswahlfeld.

Abo abschließen

Redaktion

Redaktion: Michael Lindemann, Bielefeld (verantwortlich); Martin Zinkler, Bremen (verantwortlich); Alexander Baur, Göttingen; Manuela Dudeck, Ulm; Irina Franke, Chur/Schweiz ; Tanja Henking, Stuhr/Würzburg; Heinz Kammeier, Münster; Norbert Konrad, Berlin; Wolfgang Lesting, Oldenburg; Rolf Marschner, München; Martin Rettenberger, Wiesbaden; Dorothea Rzepka, Bielefeld/Darmstadt; Norbert Schalast, Nettetal; Anja Schiemann, Euskirchen; Herbert Steinböck, Haar

Redaktionsanschrift

Marina Broll
Staufenstr. 34
44139 Dortmund

Tel.: (0231) 15 05 460
E-Mail: brollmarina(at)gmail.com

Impact-Faktor 2024: 0,40

 

Anzeigen

Hier finden Sie die aktuellen Mediadaten ».

Kontakt für Anzeigenschaltung:
MARKETING SERVICES GÄRTNER
Henry Gärtner
Tel/Fax: (0)2131 7423233
mail: info(at)ms-gaertner.de

Hinweise für Autor*innen

Hier finden Sie als Autorinnen und Autoren wichtige Hinweise zur Einsendung von Manuskripten für die Recht & Psychiatrie.

Redaktion und Verlag arbeiten auf Basis des publication ethics and publication malpractice statement

Editorial office and publishing house are in agreement with the publication ethics and publication malpractice statement

Nutzungsrichtlinien für Zeitschriftenartikel

  • Autorinnen und Autoren dürfen die eingereichte, aber noch nicht akzeptierte Fassung ihres Manuskriptes jederzeit auf ihrer persönlichen Webseite sowie in institutionellen Archiven, einschließlich jeglicher sozialer Netzwerke oder Plattformen (wie z. B. Research Gate, Academia), hinterlegen, ohne einen Antrag auf Abdruckgenehmigung zu stellen.
  • Autorinnen und Autoren dürfen die akzeptierte, aber noch nicht gesetzte Fassung ihres Manuskriptes nach einer Embargo-Frist von 12 Monaten nach Publikation auf ihrer persönlichen Webseite sowie in institutionellen Archiven, einschließlich jeglicher sozialer Netzwerke oder Plattformen (wie z. B. ResearchGate, Academia), hinterlegen, ohne einen Antrag auf Abdruckgenehmigung zu stellen.

In beiden Fällen muss das Manuskript den folgenden Zusatz enthalten: »Dieser Artikel ist nicht identisch mit dem Original, das in (Zeitschriftentitel) veröffentlicht wurde bzw. zur Veröffentlichung vorgesehen ist. Die veröffentlichte Version von (bitte vollständige Zitierung angeben: Autor, Titel, Zeitschrift, Jahrgang, Ausgabe) ist online unter (bitte URL angeben) zu finden.«

  • Der vom Verlag redigierte, gesetzte und publizierte Zeitschriftenartikel (Verlagsfassung) darf weder auf einem persönlichen oder institutionellen Dokumentenserver noch in jeglichen sozialer Netzwerken oder Plattformen (wie z. B. Research Gate, Academia) hinterlegt werden.
  • Die Verlagsfassung darf allerdings zu Unterrichtszwecken sowie zum fachlichen Austausch mit Kollegen in geringer Stückzahl vervielfältigt und verteilt werden sowie im Rahmen einer Abschluss- oder Doktorarbeit verwendet werden.

 

Linktipp

Das zentrale Informationsportal für den Maßregelvollzug vom Fachausschuss Forensik der DGSP finden Sie unter:
www.forensik.de