Wohnst du nur oder wirst du schon betreut?
Selbstständiges Wohnen ist ab 1.1.2020 zu ermöglichen, wenn ein Mensch mit Behinderung dies möchte – das Wohnangebot darf künftig nicht an Betreuungsleistungen gekoppelt sein. Im ersten Heft des Jahres wird erklärt, was sich mit der letzten Reformstufe des BTHG für Betroffene, Angehörige und Leistungserbringer ändern wird.
Ein zweiter Schwerpunkt widmet sich Menschen ohne Wohnung. Ihre Chancen auf eine schnelle Reintegration in dauerhafte Wohnverhältnisse haben sich in den letzten Jahren massiv verschlechtert, wie Volker Busch-Geertsema erläutert. Vorgestellt werden aber auch konstruktive Angebote für diese Klientinnen und Klienten wie das »Bed & Breakfast und Betreuung« in Berlin und ein »Wohnwagen mit Familienanschluss« am Niederrhein.
Weitere Inhalte betreffen die neue Personal-Richtlinie, das Berliner Manifest und andere aktuell diskutierte Themen.
Wie immer hat die Umschau aber nicht nur die Profis im Blick. Konditor Engelbert Schlechtrimen, den Sie auf dem Titelbild sehen, ermutigt seine Kolleginnen und Kollegen bei Problemen und hilft ihnen bei der Suche nach Unterstützung. Er setzt sich für eine Betriebskultur des Wohlwollens ein.