Pospelov et al.: Anordnungspraxis und Ergebnisse von Kriseninterventionen gemäß § 67h StGB im Maßregelvollzug – Einzelartikel aus R&P 4/2026

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Mit der Einführung des § 67h StGB im Jahr 2007 wurde die befristete Wiederinvollzugsetzung ausgesetzter Unterbringungen gemäß §§ 63 und 64 StGB ermöglicht (Krisenintervention). Dadurch sollen im Rahmen der forensisch-psychiatrischen Nachsorge akute Risikosituationen aufgefangen werden können, um einen Widerruf der Aussetzung zu vermeiden. Die vorliegende Studie analysiert die Anordnungspraxis und die Verläufe von Kriseninterventionen im Maßregelvollzug des Freistaates Sachsen. Auf Grundlage einer retrospektiven Aktenanalyse von 119 auswertbaren der insgesamt 142 zwischen 2007 und 2021 angeordneten Kriseninterventionen werden Häufigkeiten, Anordnungsgründe, Behandlungsschwerpunkte sowie kurz- und langfristige Verläufe untersucht. Im Beobachtungszeitraum nahm die Anzahl der Kriseninterventionen zu, wobei diese bei Unterbringungen gemäß § 63 StGB tendenziell häufiger angeordnet wurden. Die vorrangigen klinischen Anordnungsgründe waren Verschlechterungen der Grunderkrankung und risikorelevanter Suchtmittelkonsum. Kurzfristig erfolgte in der Mehrheit der Fälle kein unmittelbarer Widerruf, langfristig relativierte sich dieser Effekt im weiteren Verlauf der Führungsaufsicht. Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die Krisenintervention gemäß § 67h StGB ein geeignetes Instrument zur kurzfristigen Stabilisierung und zum situativen Risikomanagement darstellt.