Marschner, R.; Zinkler, M.: Das Recht auf Einsicht in psychiatrische Krankenunterlagen – rechtlich umfassend und therapeutisch sinnvoll – Einzelartikel aus R&P 1/2011

Nach neuerer Rechtsprechung, Gesetzgebung und auch Entwicklungen in der Psychiatrie ist das Recht des Patienten zur Einsicht in seine Krankenunterlagen umfassend. Eine Beschränkung des Einsichtsrechts auf objektive Befunde im Gegensatz zu subjektiven Einschätzungen des Arztes ist nicht mehr zulässig. Besondere Regelungen für die Psychiatrie im Unterschied zu anderen Gebieten der Medizin sind nicht mehr begründbar. Ein eingeschränktes Einsichtsrecht in Krankenunterlagen für psychiatrische Patienten würde diese Gruppe von Patienten diskriminieren. Detaillierte Informationen über Diagnosen und Behandlungen sind für Patienten eine Voraussetzung zur Einwilligung in ärztliche Eingriffe und Behandlungen. ...