Konrad, M.: Soziale Teilhabe am Beispiel Wohnen – Einzelartikel aus SI 1/2020

Das BTHG schafft das Betreute Wohnen ab und setzt an die Stelle die Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe. Damit verändern sich die bisherigen Heime. Denn sie müssen sich finanziell umwandeln und fachlich neu einstellen. Gleichzeitig entsteht der Auftrag, auch umfangreiche Hilfen in ein ambulantes Setting zu bringen. Der neue Rechtsanspruch der Menschen mit Behinderungen auf bedarfsdeckende Leistungen in der eigenen Häuslichkeit stellt eine große Herausforderung dar und schlägt sich bisher wenig in den neuen Rahmenverträgen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nieder. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs wird noch viel Engagement auf allen Seiten erfordern. ...