Hoffmann, B.: Freiheitsentziehende Unterbringung von Kindern und Jugendlichen – Rechtslage nach Neufassung des § 1631 b BGB und Inkrafttreten des FamFG – Einzelartikel aus R&P 3/2009

Durch das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls – in Kraft getreten am 12. Juli 2008 – und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – Inkrafttreten zum 1. September 2009 – wurden Voraussetzungen (§ 1631 b BGB) und Verfahren der freiheitsentziehenden Unterbringung von Kindern und Jugendlichen reformiert. Es ergeben sich aus den Reformen keine wirklichen Änderungen der materiellen Rechtslage, sondern allenfalls Klarstellungen. ...