Hänggi, S.: Rechtliche Grundlagen von Maßnahmen an psychisch kranken Menschen im Zivil- und Strafrecht der Schweiz – Einzelartikel aus R&P 4/2006

Im folgenden Artikel werden die zurzeit in der Schweiz gültigen rechtlichen Grundlagen für Zwangsmaßnahmen an psychisch kranken Menschen im Zivil- und Strafrecht vorgestellt. Die diesbezügliche rechtliche Situation in der Schweiz ist kompliziert, da die gesamtschweizerisch gültigen Gesetze von kantonalen Gesetzen und Verordnungen ergänzt werden. Das Zivilrecht erlaubt es, eine Person wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunksucht, anderen Suchterkrankungen oder schwerer Verwahrlosung in einer geeigneten Anstalt (meist in einer psychiatrischen Klinik) unterzubringen, wenn ihr die nötige persönliche Fürsorge nicht anders erwiesen werden kann. Sobald es der Zustand der betroffenen Person erlaubt, muss sie wieder entlassen werden. Das Strafrecht sieht für so genannte geistig abnorme Rechtsbrecher (Täter, die unter dem Einfluss einer psychischen Störung ein Delikt begingen) einen umfangreichen Katalog von ambulanten und stationären Maßnahmen vor. Die Zwangsbehandlung und insbesondere die Zwangsmedikation sind sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht in einigen Kantonen rechtlich ungenügend geregelt. ...