Gschaider, A.: Patientenrechte bei der zwangsweisen Unterbringung und das österreichische Unterbringungsgesetz (UbG) in der Praxis – Einzelartikel aus R&P 3/2016

Seit nunmehr 25 Jahren gilt in Österreich das Unterbringungsgesetz (UbG), das dem Schutz der Persönlichkeitsrechte von Patienten mit einer psychiatrischen Krankheit dient, die aufgrund einer ernstlichen und erheblichen Selbst- und/oder Fremdgefährdung zur Gefahrenabwehr zwangsweise auf einer psychiatrischen Abteilung untergebracht sind. Es besteht ein starker rechtlicher Schutz von zwangsweise untergebrachten Personen in Österreich. Um einen lückenlosen Rechtsschutz für diese Patientengruppe zu gewährleisten, wird diese obligatorisch von Patientenanwälten vertreten. Über die rechtliche Zulässigkeit der zwangsweisen Unterbringung und den damit einhergehenden Beschränkungen der Persönlichkeitsrechte entscheidet das Gericht. In der Praxis zeigt sich, dass die zwangsweisen Unterbringungen in Österreich seit 1991 von 7.115 auf 24.149 angestiegen sind. Patientenverfügungen, Behandlungsvereinbarungen und Vorsorgevollmachten sind im Kontext der zwangsweisen Unterbringung noch kaum von Bedeutung. Aktuelle Themen in Österreich sind die Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf das Unterbringungsgesetz, die Empfehlungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT), ein zentrales Melderegister in Österreich einzuführen, und die auf Basis des UN-Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) tätigen Kommissionen der Volks- anwaltschaft. Weitere Forschung ist notwendig, um Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie zu reduzieren.