Editorial R&P 2/2020

»Hereinspaziert!« Im Maßregelvollzug haben alle Platz ... Nachdem das Bundesverfassungsgericht seit 2012 die Verhältnismäßigkeitsfrage ins Zentrum der Entscheidung über die weitere Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) gerückt oder besser: wieder zurechtgerückt hatte (z. B. BVerfG 2012), schien Bewegung in den Maßregelvollzug zu kommen: Ungenügend begründete Fortdauerentscheidungen kippten, Patienten wurden aufgrund von Unverhältnismäßigkeit, teils unter schriller medialer Begleitmusik, aus den forensischen Kliniken entlassen, ohne dass es deshalb zu einem Anstieg der Gewalttaten gekommen wäre, und die Anzahl der Neuanordnungen ließ nach ...