Editorial & Inhaltsverzeichnis R&P 3/2024

Zur Qualität von ärztlichen Stellungnahmen und Gutachten im Betreuungs- und Unterbringungsrecht
Bis Ende des Jahres 2024 soll eine zurzeit vom Bundesministerium für Justiz durchgeführte Evaluation des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) vom 22.06.2019 abgeschlossen werden.1 Spricht man mit Mitarbeiterinnen der Betreuungsvereine, wird freilich rasch klar, dass die Tätigkeit unterfinanziert ist, auch ohne Evaluation. Aus der Sicht der Betroffenen lohnender wäre wohl der evaluative Fokus auf das Zustandekommen von Betreuungen und, noch einschneidender, von Unterbringungen. Da wesentliche gerichtliche Entscheidungen hierüber auf der Auseinandersetzung mit ärztlichen Begutachtungen fußen, sollte man bei diesen eine besonders sorgfältige, qualifizierte Herangehensweise und Durchführung erwarten. Dass dies keineswegs durchgängig oder auch nur überwiegend der Fall ist, legen die Beiträge von Wolfgang Lesting in diesem Heft sowie von Kös und Kollegen im letzten Heft nahe.