Brieger, P.: Gedanken zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Einzelartikel aus SI 3/2025

Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen
Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags haben 2024 eine Dokumentation zu ambulanten Behandlungsweisungen in der psychiatrischen Versorgung veröffentlicht,1 in deren letztem Satz eine wesentliche Aussage gemacht wird: »Wenn Verbesserungen festgestellt werden konnten, sei dies auf die Qualität der nachklinischen Betreuung zurückzuführen, nicht auf den Zwang.« Der 14-seitige Bericht kommt zu keinem abschließenden Fazit, ob zwangsweise ambulante Behandlung wirksam ist, zeigt aber jeweils anhand der einzelnen aufgeführten Studien, dass es keine klare Evidenz für wesentlich positive Effekte gibt.
Autor: Peter Brieger