Sachverständiger
Eisenberg, U.: Heimliche versus dokumentierte Kommunikation zwischen strafjustiziellem Auftraggeber und kriminologischem, psychologischem, psychiatrischem oder psychologisch-therapeutischem Sachverständigen – Einzelartikel aus R&P 2/2014
Eisenberg, U.: Heimliche versus dokumentierte Kommunikation zwischen strafjustiziellem Auftraggeber und kriminologischem, psychologischem, psychiatrischem oder psychologisch-therapeutischem Sachverständigen – Einzelartikel aus R&P 2/2014
Aktueller Anlass des Beitrags ist zum einen die im Koalitionsvertrag-Bund (vom 24.11.2013, Zeilen 6589 – 6592) enthaltene Zielsetzung, trotz prognostisch im Wesentlichen nicht einlösbarer Schwierigkeiten vor allem zu dem Begriffskonstrukt »Gefährlichkeit« eine sog. »nachträgliche Therapieunterbringung« einzuführen, zum anderen sind es die nicht versiegenden Nachweise zur Ergebnisbeeinflussung kriminal-forensischer Sachverständigengutachten auf den oben angeführten Gebieten durch den […]
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Lesting, W.: Das Delegationsverbot des gerichtlichen Sachverständigen – Einzelartikel aus R&P 1/2021
Lesting, W.: Das Delegationsverbot des gerichtlichen Sachverständigen – Einzelartikel aus R&P 1/2021
Ein gerichtlicher Sachverständiger ist verpflichtet, den Gutachtenauftrag persönlich zu erfüllen. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur eigenverantwortlichen Erstattung des Gutachtens kann zum Verlust des Vergütungsanspruchs führen. Das beauftragende Gericht und der (voraussichtliche) Sachverständige sind deshalb gut beraten, absehbare Schwierigkeiten hinsichtlich der Qualifikation, des Abgabezeitpunkts oder Auftragsinhalts offen und rechtzeitig zu kommunizieren. Dies ermöglicht es dem […]
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Lesting, W.: Der behandelnde Arzt als Sachverständiger? – Einzelartikel aus R&P 2/2013
Lesting, W.: Der behandelnde Arzt als Sachverständiger? – Einzelartikel aus R&P 2/2013
Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Auffassung des Bundesgerichtshofs auseinander, dass bei einer Unterbringung nach § 321 FamFG auch der behandelnde Arzt zum Sachverständigen bestellt werden kann und selbst ein Verstoß des Sachverständigen gegen seine ärztliche Verschwiegenheitspflicht einer Verwertung der Begutachtung nicht entgegensteht. …
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