§ 1631 b BGB
Hoffmann, B.: Freiheitsentziehende Unterbringung von Kindern und Jugendlichen – Rechtslage nach Neufassung des § 1631 b BGB und Inkrafttreten des FamFG – Einzelartikel aus R&P 3/2009
Hoffmann, B.: Freiheitsentziehende Unterbringung von Kindern und Jugendlichen – Rechtslage nach Neufassung des § 1631 b BGB und Inkrafttreten des FamFG – Einzelartikel aus R&P 3/2009
Durch das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls – in Kraft getreten am 12. Juli 2008 – und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – Inkrafttreten zum 1. September 2009 – wurden Voraussetzungen (§ 1631 b BGB) und Verfahren der freiheitsentziehenden Unterbringung von Kindern […]
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Permien, H.: Indikationen für geschlossene Unterbringung in der Praxis von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie – Einzelartikel aus R&P 3/2006
Permien, H.: Indikationen für geschlossene Unterbringung in der Praxis von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie – Einzelartikel aus R&P 3/2006
Bei dissozialen Jugendlichen scheinen längerfristige freiheitsentziehende Maßnahmen (FM) nach § 1631 b BGB in Form geschlossener Unterbringung manchmal unausweichlich, doch solche Maßnahmen dürfen nicht willkürlich erfolgen. Anhand der Ergebnisse einer aktuellen Studie wird aufgezeigt, wie »willkürlich« die Indikationen für FM in Jugendhilfe bzw. Jugendpsychiatrie sind und zwangsläufig sein müssen, mit welchen Begründungen Jugendliche in der […]
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