Zu Rechtsfragen bei der Umsetzung der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung nach § 115 d SGB V

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Der erste Beitrag von Zabel widmet sich Rechtsfragen bei der Umsetzung der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung nach § 115d SGB V. Der Gesetzgeber regelte im Jahr 2017 mit dem PsychVVG die Behandlung psychisch Erkrankter in geeigneten Fällen und unter Rückgriff auf die Krankenhausressourcen im häuslichen Umfeld, auch wenn sie eigentlich einer vollstationären psychiatrischen Krankenhausbehandlung bedürfen. Im zweiten Aufsatz beschäftigen sich Querengässer/Jörges/Schiffer mit der zunehmenden Zahl von Verhältnismäßigkeitserledigungen aus Unterbringungen gem. § 63 StGB im Zuge der Novelle des Unterbringungsrechts. Gegenstand der Untersuchung ist die Novellierung des § 67d StGB, die die Autoren als Herausforderung für Sozialarbeit und Psychotherapie im Maßregelvollzug verstehen. Im nächsten Beitrag stellen Pniewski/König/Elser die Entwicklungen junger Menschen im Maßregelvollzug vor, indem sie empirische Ergebnisse zu Veränderungsprozessen im Behandlungsverlauf präsentieren. Die Studie stellt Entwicklungen von insgesamt 16 jugendlichen und heranwachsenden Patienten der Jugendforensik der LVR-Klinik Viersen auf Einzelfallebene dar. Die Ergebnisse legen nahe, dass junge Menschen von der Behandlung im Maßregelvollzug profizieren können. Konrad/Huchzermeier gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, ob sich durch die Fortführung von ICD-10 in ICD-11 die forensisch-psychiatrische Begutachtung im Strafrecht geändert hat. Die Autoren sind der Auffassung, dass die Fortführung der Zuordnung der zu beobachtenden Zustandsbilder deskriptiv anhand einer Symptomliste durch ICD-11 auf Dauer nicht befriedigen kann. Im letzten Aufsatz von Eher/Rettenberger/Etzler/Eberhaut/Mokros wird das neue Fünf-Kategorien-Modell für die Risikoeinschätzung von Straftätern vorgestellt und empfohlen.