Der erste Beitrag von Wertz/Hausam/Konrad/Schiltz/Imhoff/Rettenberger geht der Qualität von Schuldfähigkeitsgutachten nach und beleuchtet die Frage, ob sich diese nach Veröffentlichung der Mindestanforderungen verbessert hat. In der Studie wurde die Umsetzung der Mindestanforderungen und Gefährlichkeitsprognosen in 230 Schuldfähigkeitsgutachten in Abhängigkeit des Erstellungszeitpunkts analysiert. Für eine Teilstichprobe (n=136) lagen zudem Auskünfte über Verfahrensausgänge vor, die in die Bewertung mit einfließen konnte. Im Ergebnis ließ sich eine zunehmende Umsetzung der Mindestanforderungen in der gutachterlichen Praxis im Zeitverlauf feststellen. Dagegen stellten sich die Gefährlichkeitsprognosen zur Frage der Unterbringung im Maßregelvollzug sowie die Berücksichtigung gutachterlicher Befunde im Urteil nach wie vor äußerst heterogen dar.