Im ersten Beitrag stellen Milán, Mayer-Huber, Weissbeck und Buchner eine Evaluation der Lockerungspraxis von neun Jugendmaßregelvollzugseinrichtungen vor, die in Kooperation mit dem Arbeitskreis Jugendforensik und Jugendmaßregelvollzug stattfand. Gewählt wurde ein Mixed-methods-Ansatz. Die Stichprobe der quantitativen Studie umfasste 351 Personen, die im Zeitraum von 2009 bis 2022 nach § 63 StGB behandelt wurden. Es konnten hinsichtlich der Lockerungsgewährung Unterschiede von bis zu 60 % zwischen den Kliniken festgestellt werden. Die Ergebnisse wurden dann in Expert:inneninterviews überführt. Es zeigte sich, dass die Lockerungsgewährung nicht nur durch Merkmale der Untergebrachten, der Landesgesetzgebung und Einstellungen der Aufsichtsbehörde, sondern erheblich auch durch den organisationalen Rahmen, die Leitung und das Behandlungsteam bestimmt wird.