Milán, Mayer-Huber, Weissbeck, Buchner: Vergleich der Lockerungspraxis zwischen Kliniken des Jugendmaßregelvollzugs – eine Mixed-Methods-Studie – Einzelartikel aus R&P 1/2025

In Kooperation mit dem Arbeitskreis Jugendforensik und Jugendmaßregelvollzug fand eine Evaluation der Lockerungspraxis von neun Jugendmaßregelvollzügen (JMRV) statt. Die Stichprobe der quantitativen Studie umfasste 351 Personen, die 2009 bis 2022 nach § 63 StGB behandelt wurden. Es fanden sich Unterschiede von bis zu 60 % hinsichtlich der Lockerungsgewährung zwischen Kliniken. Die deskriptiven Ergebnisse dienten als Basis für Expert:inneninterviews. Es zeigte sich, dass Lockerungsgewährung nicht nur durch Merkmale der Untergebrachten, der Landesgesetzgebung und Einstellung der Aufsichtsbehörde, sondern auch erheblich durch den organisationalen Rahmen, Leitung und Behandlungsteam bestimmt wird.
      Schlüsselwörter: Jugendmaßregelvollzug, § 63 StGB, Vollzugslockerungen, Lockerungspraxis, Straftäterbehandlung, Benchmarking