Milán, Mayer-Huber, Weissbeck, Buchner: Vergleich der Lockerungspraxis zwischen Kliniken des Jugendmaßregelvollzugs – eine Mixed-Methods-Studie – Einzelartikel aus R&P 1/2025
In Kooperation mit dem Arbeitskreis Jugendforensik und Jugendmaßregelvollzug
fand eine Evaluation der Lockerungspraxis von
neun Jugendmaßregelvollzügen (JMRV) statt. Die Stichprobe
der quantitativen Studie umfasste 351 Personen, die 2009 bis
2022 nach § 63 StGB behandelt wurden. Es fanden sich Unterschiede
von bis zu 60 % hinsichtlich der Lockerungsgewährung
zwischen Kliniken. Die deskriptiven Ergebnisse dienten als Basis
für Expert:inneninterviews. Es zeigte sich, dass Lockerungsgewährung
nicht nur durch Merkmale der Untergebrachten, der
Landesgesetzgebung und Einstellung der Aufsichtsbehörde,
sondern auch erheblich durch den organisationalen Rahmen,
Leitung und Behandlungsteam bestimmt wird.
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Schlüsselwörter: Jugendmaßregelvollzug, § 63 StGB, Vollzugslockerungen,
Lockerungspraxis, Straftäterbehandlung, Benchmarking