Marschner: Sozialrechtliche Ansprüche zur Vermeidung der Unterbringung – Einzelartikel aus R&P 1/2026

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Unterbringungen im Maßregelvollzug oder in geschlossenen Einrichtungen der Eingliederungshilfe könnten vermieden oder verkürzt werden, wenn personenzentrierte offene Hilfen zur Verfügung stehen würden. Diese fehlen aber in der Praxis, weil sie mit höheren Kosten verbunden sind als die Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen. Dies widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Grundrechtseingriffe wie Freiheitsentziehungen nur zulässt, wenn keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Die sozialrechtlichen Möglichkeiten, insbesondere im Recht der Eingliederungshilfe personenzentrierte personalintensive Hilfen für Betroffene mit herausforderndem Verhalten zu etablieren, werden diskutiert, und Wege aufgezeigt, wie diese gerichtlich durchzusetzen sind.
Schlüsselwörter: Unterbringung, Verhältnismäßigkeit, Hilfen in offenen Formen, Eingliederungshilfe, Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche