Editorial R&P 4/2020

Betreuungsrecht auf dem Weg zur unterstützten Entscheidungsfindung? Alle neuen Gesetze oder Gesetzesreformen im Bereich von Recht und Psychiatrie nehmen für sich in Anspruch, die UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2009 (endlich) umzusetzen, so z. B. die neuen PsychKHG in Baden-Württemberg und Bayern, die Neufassung des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz oder nunmehr der Entwurf des BMJV eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Und wie überall werden zwar wichtige Schritte zur Umsetzung der UN-BRK vorgeschlagen, ohne jedoch deren Grundgedanken vollständig umzusetzen. Schwer nachzuvollziehen ist, dass der Bereich der Unterbringung und Zwangsbehandlung aus dem aktuellen Gesetzesprojekt zunächst ausgeschlossen bleibt.