Editorial R&P 3/2020

Corona – oder die Frage: Wie lässt sich Solidarität durchsetzen, mittels Psychiatrie und/oder Strafrecht? »Abstand ist die erste Bürgerpflicht!« – Eine alte Formel neu gefasst. Zum Schutz vor den Coronaviren und den von ihnen ausgehenden tödlichen Gefahren wird damit von uns Bürgern eine Solidarität eingefordert, deren prioritäres Ziel der Gesundheitsund Lebensschutz anderer Menschen ist. Niemand lebt in unserem Land solitär, sondern in einer Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit, so das Bundesverfassungsgericht bereits 1954 (BVerfGE 4, 7, 15f.), also in einem dem Gebot der Rücksichtnahme verpflichteten Bezug zu anderen Menschen ...