Beine, K. H.: Selbstbestimmung vor Lebensschutz – Einzelartikel aus SI 4/2025

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Eine gefährliche Grenzverschiebung Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf das sogenannte »selbstbestimmte Sterben« festgeschrieben. Dazu zählt auch das Recht, sich das Leben zu nehmen und dabei Hilfe von anderen in Anspruch zu nehmen. Als Voraussetzung für die Beihilfe zur Selbsttötung nennt das Verfassungsgericht vier Kriterien: Die Fähigkeit zur freien Willensbildung, umfassende Information über alle relevanten Gesichtspunkte, keine unzulässige Einflussnahme, Dauerhaftigkeit und innere Festigkeit des Entschlusses. Diese vier Aspekte werden in diesem Beitrag zu »Freiverantwortlichkeit der Entscheidung« zusammengefasst. Der Autor zeigt auf, dass ein Recht auf Selbsttötung, das ausschließlich von der »freien Entscheidung« des Suizidwilligen abhängt, unvermeidlich zur Schwächung des Lebensschutzes führt. Autor: Karl H. Beine