Walther, G.: Vor- und Zuführungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren – Einzelartikel aus R&P 4/2007

Vor- und Zuführungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren sind von der örtlichen Betreuungsbehörde durchzuführen. Die Voraussetzungen der Anwendung von Gewalt und unmittelbarem Zwang gegenüber den Betroffenen sowie einer gewaltsamen Wohnungsöffnung sind nur unzureichend gesetzlich geregelt. In der Praxis kommt es daher zu Abgrenzungs- und Kompetenzkonflikten zwischen Betreuungsbehörde, Betreuern, Gerichten und Polizeibehörden. Dabei gilt, dass die Behörde Vor- und Zuführungen selbstständig durchzuführen hat und nicht an Weisungen des Gerichts gebunden ist. ...