R&P 3/2019 komplett

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Der erste Beitrag von Schalast/Frey/Boateng/Dönisch-Seidel/Leygraf geht der Frage nach, was eine Behandlungsmaßregel für Täter mit Suchtproblemen rechtfertigt. Die Zahl untergebrachter Patienten in der Unterbringung nach § 64 StGB hat sich von 1990 bis 2014 ungefähr verdreifacht. Hohe Kosten und damit einhergehende Belastungen für den Maßregelvollzug machen deutlich, dass die Legitimität der Behandlungsmaßregel davon abhängt, ob die Gefahr der Rückfälligkeit in suchtassoziiertes kriminelles Verhalten tatsächlich reduziert wird. Im zweiten Aufsatz geben Nitschke und Mokros eine Kurzfassung der Ergebnisse einer Evaluationsstudie der Kriterienliste zur Erfassung von Risikoprobanden der Bayerischen Bewährungshilfe. Im nächsten Beitrag stellen Hertz/Breiling/Turner/Rettenberger die Praxis der ambulanten Nachsorge für haftentlassene Sexualstraftäter in Deutschland vor. In der Untersuchung wurde erstmals der Versuch unternommen, deutschlandweit den Ist-Stand der extramuralen Versorgungsstruktur, die in den letzten Jahren für aus dem Justizvollzug entlassene Sexualstraftäter aufgebaut wurde, abzubilden. Im letzten Aufsatz von Kogan wird die Wirksamkeit psychoedukativer Maßnahmen bei Gefangenen mit Schizophrenie und Substanzkonsumstörung im Justizvollzugskrankenhaus erörtert. Beschrieben wird die erste Wirksamkeitsstudie zur Psychoedukation in der Gefängnispsychiatrie.