Koller, M.: Triebdämpfende Medikation zwischen Rückfallprophylaxe und Körperverletzung – Einzelartikel aus R&P 4/2008

Die triebdämpfende antihormonelle Medikation zählt zum festen »Repertoire« der Sexualstraftäter-Behandlung in Deutschland. In einer Zeit der besonders betonten Sicherheitsorientierung des Strafrechts wird sie geradezu als Garant einer erstrebten optimalen Sicherheit verstanden. Mit ihren Wirkungen und Nebenwirkungen greift sie indes weit in die körperliche Integrität des Behandelten ein. Die körperlichen und psychischen Folgen einer Dauerbehandlung sind noch nicht abschließend geklärt. Im Einzelfall kann diese Behandlung eine schwere Körperverletzung des Behandelten bewirken. An ihre rechtliche Rechtfertigung sind daher hohe Anforderungen zu stellen. ...