Harms: »Euthanasie«-Verbrechen und Rechtsprechung – Einzelartikel aus R&P 3/2025

Die Verstrickung der Justiz in die NS-Krankenmorde
Die nationalsozialistischen »Euthanasie«-Verbrechen wurden von den Justizbehörden gedeckt. In einer Konferenz im April 1941 ließen sich die Generalstaatsanwälte und Oberlandesgerichtspräsidenten des Deutschen Reiches vom Reichsjustizministerium über die Massenmorde informieren und zur Stillhaltung verpflichten, darunter auch die oldenburgischen Behördenleiter Dr. Rudolf Christians und Dr. Kurt Reuthe. 1965 erhebt Fritz Bauer Anklage wegen Beihilfe zum Mord gegen diese »Kollegen«. Aus drei Perspektiven – dem historischen Ablauf der Psychiatrieverbrechen, dem Verhalten der Justiz und der juristischen Aufarbeitung nach 1945 – wird das Geschehen unter Vergleich der nationalen und regional-oldenburgischen Ebene aufgerollt.
Schlüsselwörter: Euthanasie, Nationalsozialismus, Psychiatrie, Justiz, Deutschland