Grünebaum, R.: Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs – Wie eine Diskussion haarscharf am Kern vorbeigeht – Einzelartikel aus R&P 2/2006

Die Privatisierung von Staatsaufgaben ist ein Schlagwort geworden, das Modernität, Effi zienz und Flexibilität suggeriert. Wohlgefälliges Nicken ist gewiss, wenn Politiker von einer Zurückdrängung des Staates, Besinnung auf die Kernaufgaben, dem Einzug der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und von Beamten als Auslaufmodell des 3. Jahrtausends sprechen. Kein Wunder, dass dieser »Fortschritt« droht, sich selbst zu überholen, indem der Staat die selbst gesteckten Grenzen überschreitet und nicht davor zurückschreckt, sich bei der Privatisierungseuphorie auch an eben diesen Kernaufgaben zu vergreifen. Damit sind wir beim Thema: »Privatisierung des Maßregelvollzugs «. Derzeit wird das Thema vielschichtig diskutiert, vor allem betriebswirtschaftlich. Die Frage, ob dies alles im Angesicht des Funktionsvorbehalts des Art. 33 Abs. 4 GG rechtlich überhaupt zulässig ist, wird dabei allzu sehr verdrängt. Zu schnell wird die in dieser Vorschrift enthaltene Ausnahmeklausel bemüht, mit der man glaubt, die Zauberformel gefunden zu haben. Das geht allerdings fehl, wie im Folgenden belegt wird. ...