Editorial R&P 1/2021

Beihilfe zur Selbsttötung – quo vadis?
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem wegweisenden Ur-teil § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt.1 Eine hochumstrittene Regelung ist damit vom Tisch, vorerst. Die Entscheidung verdient Zustimmung. Mit § 217 StGB wurde in einen höchstindividuellen Bereich eingegriffen. Der Komplex Sterbehilfe berührt unsere ganz individuellen Vorstellungen vom Leben und schließlich auch vom Sterben. Ob und wie der Gesetzgeber bei derart existenziellen Fragen in unsere Freiheitsrechte eingreifen darf, wird weiterhin kritisch zu diskutieren sein. Erste Vorschläge und Stellungnahmen, mit denen zu einer Strafbarkeit der Suizidbeihilfe zurückgekehrt werden soll, werden bereits präsentiert. Das Bundesverfassungsgericht leitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben ab, das die Freiheit zur Selbsttötung, einschließlich der freiwilligen Zuhilfenahme Dritter, umfasst. Es mahnt überdies an, dass eine mögliche Neuregelung der Suizidbeihilfe dieses Recht nicht faktisch aushöhlen dürfe.