Am 17.01.2013 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme beschlossen. Der BGH hatte mit seinen Beschlüssen vom 20.06.2012 (R & P 2012, 206) im Anschluss an die Rechtsprechung des BVerfG (R & P 2011, 168 und 2012, 31) entschieden,
dass das Betreuungsrecht keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage für die Zwangsbehandlung im Rahmen einer Unterbringung durch den Betreuer enthält. ...

