Behr, Hausam, Calvano: Vorläufige Unterbringungen nach § 126a StPO im Berliner Maßregelvollzug von 2017 bis 2022 – Einzelartikel aus R&P 2/2025

Gibt es Veränderungen bei der Klientel und den Anordnungen?
Hintergrund: Im Land Berlin sind die Belegungszahlen einstweilig nach § 126a StPO Untergebrachter hoch, und diese stiegen auch nach der im Jahr 2016 erfolgten Novellierung des § 63 StGB an. Forschungsgegenstand war die Analyse von Veränderungen deliktbezogener und Vorbehandlungsmerkmale sowie der Unterbringungsresultate von 2017 bis 2022.
Methoden: Retrospektive Untersuchung aller 662 während des Untersuchungszeitraumes aufgenommener Patienten im Maßregelvollzug Berlin.
Ergebnisse: Neuaufnahmen nach § 126a StPO stiegen nicht signifikant an, allerdings der Anteil daraus resultierender Anordnungen des § 63 StGB. Bewährungsentlassungen nach § 67b StGB sind in Berlin vergleichsweise selten, der Anteil nahm weiter ab. Ein verändertes Anzeigeverhalten oder die Einweisung wegen Bagatelldelikten war nicht nachweisbar. Überwiegend wurden psychiatrisch mehrfach erkrankte Patienten mit chronifizierten schizophrenen Störungen und Suchtkomorbidität aufgenommen, die trotz zahlreicher Vorbehandlungen zum Tatzeitpunkt nicht in allgemeinpsychiatrischer Behandlung waren.
Fazit: Präventive Ansätze sollten diese forensische Risikoklientel adressieren. Ursachen für die geringe Anzahl von Bewährungsentlassungen könnten auch im psychosozialen Versorgungsfeld und in juristischen Entscheidungen liegen, hier sollten weitere Forschungsansätze anknüpfen.
Schlüsselwörter: Anerkennung, Verantwortung, Kommunikation, Sicherheit, Schutz