Marschner beschäftigt sich unter dem Titel „Krisenintervention und Recht“ mit Alternativen zu einer Zwangsanwendung, insbesondere in Form einer Unterbringung. Gerade im Fall von Selbst- oder Fremdgefährdung könne eine Unterbringung häufig durch Maßnahmen der Krisenintervention vermieden werden. Diskutiert und gegenübergestellt werden Versorgungsrealität und Verfassungsgebot.